Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag, der laut Rechtsprechung auf „Augenhöhe“ abzuschließen ist.
Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag, der laut Rechtsprechung auf „Augenhöhe“ abzuschließen ist. Nutzen Sie diese Augenhöhe und stellen Forderungen an das Jobcenter. Unterschreiben Sie nie eine Eingliederungsvereinbarung vor Ort, egal wie sehr Sie dazu gedrängt werden. Nutzen Sie ihr Recht auf Prüfung der Eingliederungsvereinbarung. Einmal unterschrieben, werden Sie Ihre Eingliederungsvereinbarung nur schwer wieder los. Gestalten Sie Gegenvorschläge zu der vom Fallmanager angebotenen Eingliederungsvereinbarung. Es ist schließlich Ihre berufliche Zukunft, um die es geht. Sollte Ihr Fallmanager versuchen Sie einer Maßnahme zuzuweisen, verfallen Sie nicht direkt in Panik. Diese Zuweisungen halten einem Widerspruch nur selten stand. Sollte Ihr Fallmanager mehr als 5 Bewerbungen von Ihnen fordern, können Sie davon ausgehen dass die Eingliederungsvereinbarung unzulässig ist, siehe Gerichtsurteil S 87 AS 28359/13. Lesen Sie Ihre Eingliederungsvereinbarung immer genau durch. Im „Kleingedruckten“ könnte eine böse Überraschung auf Sie warten. Wenn Sie unsicher sind ob Sie die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben sollen, suchen Sie eine Beratungsstelle auf, auf der Webseite „Die Linke Hilft“ fnden Sie unsere Beratungsstellen. Die Linke hilft!