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Infoblatt mit den ab 1. Jan. 2020 gültigen Hartz IV-Regelsätzen und Bedarfspositionen

Der Hartz IV-Regelsatz enthält eine deutliche Unterdeckung des tatsächlichen Bedarfs bzw. des menschenwürdigen Existenzminimums, da kein Mensch von 432 Euro im Monat auch nur halbwegs angemessen seinen Bedarf decken kann. Nach einer Berechnung des Paritätischen müsste der Regelsatz mtl. mindestens 582 Euro betragen, um eine halbwegs gesunde und vitaminreiche Ernährung sowie die tatsächlichen Kosten für Haushaltsenergie, Mobilität oder Ersatzbeschaffung von Herd, Waschmaschine, etc. abzudecken.

 

 

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Quelle: www.vermoegensteuerjetzt.de

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