Neuer Hartz IV-Mietspiegel für den Rhein-Erft-Kreis sieht Kürzungen bei Kosten der Unterkunft (KdU) vor.

DIE LINKE. Fraktion im Kreistag Rhein-Erft

Am vergangenen Donnerstag, den 28. April 2016, wurde im Sozialausschuss des Kreistages der neue Hartz IV-Mietspiegel präsentiert, erstellt von der Unternehmensberatung Rödl & Partner. Danach ergeben sich z.T. drastische Verschlechterungen für Hartz IV-Bezieher/innen und andere Empfänger/innen von Leistungen der Grundsicherung (wie z.B. Kleinrentner) gegenüber dem bisherigen Mietspiegel, der aus dem Jahr 2014 stammt.

Am vergangenen Donnerstag, den 28. April 2016, wurde im Sozialausschuss des Kreistages der neue Hartz IV-Mietspiegel präsentiert, erstellt von der Unternehmensberatung Rödl & Partner. Danach ergeben sich z.T. drastische Verschlechterungen für Hartz IV-Bezieher/innen und andere Empfänger/innen von Leistungen der Grundsicherung (wie z.B. Kleinrentner) gegenüber dem bisherigen Mietspiegel, der aus dem Jahr 2014 stammt. So soll z.B. die zulässige Miethöhe (Kaltmiete) für eine 2-Personenbedarfsgemeinschaft in den Städten Brühl, Frechen und Hürth von bisher maximal 560 EUR auf 523 EUR, d.h.um 6,56 % abgesenkt werden. In Pulheim beträgt die Absenkung in dieser Kategorie sogar 9,4 % und in Bergheim, Elsdorf und Kerpen 4,31 %. In größeren Bedarfsgemeinschaften wird die Mietkostenerstattung in allen Städten abgesenkt. So bei 4-Personen-Bedarfsgemeinschaften in Bedburg um 1,77 %, in Bergheim, Elsdorf, Kerpen um 2,16 %, in Brühl, Frechen, Hürth um 6,02 %, in Erftstadt um 3,39 %, in Pulheim um 5,32 % und in Wesseling um 5,92 %. Die Folge: Rund 30 % der derzeitigen 16.237 Bedarfsgemeinschaften im Kreis liegen nach Rödl & Partner mit ihren aktuellen Mieten über den jetzt ermittelten Grenzwerten. Danach besteht theoretisch die Möglichkeit, diese Personen zum Umzug in billigere Wohnungen aufzufordern bzw. anderenfalls ihre Mieterstattung zu kürzen.

„Das werden wir als LINKE nicht akzeptieren.“ kritisiert Hans Decruppe, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. im Kreistag, die von der Unternehmensberatung errechneten Werte. „Die präsentierten Mieten sind nicht ansatzweise realistisch. Wir wissen, dass die Mieten im Rhein-Erftkreis seit 2011 insgesamt um 8 %, also durchschnittlich um 1,6 % jährlich gestiegen sind. Diese Steigerungen mögen in einzelnen Orten und Segmenten des Mietmarktes mal höher und mal niedriger ausgefallen sein. Dass aber die Mieten von Hartz-IV-Empfängern davon ausgenommen sind und gesenkt worden sein sollen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Und es liegen wohl offenkundig methodische Fehler vor, wenn das Gutachten z.B. die Städte Kerpen und Elsdorf in eine vergleichbare Mietkostenkategorie einstuft.“ DIE LINKE. im Kreistag hat daher den Landrat gebeten, nicht nur die Kurz-Präsentation der Ergebnisse der Mietstudie von Rödl & Partner sondern das gesamte Gutachten vorzulegen, damit die Datenbasis und die Methode der Datenermittlung überprüft werden kann.

„Erkennbar ist, dass das Gutachten das politische Interesse bedient, die Mietkosten für Grundsicherungs-empfänger zu reduzieren“, erklärt Decruppe weiter. „Mit über 95 Mio. EUR sind die Kosten der Unterkunft (KdU) in der Tat eine erhebliche Belastung für den Kreishaushalt. Aber das jetzt geplante Vorgehen ist unsozial. Man muss die Kosten der Unterkunft senken, indem man die Langzeitarbeitslosen in Arbeit bringt, nicht indem man Hartz-IV-Bezieher und Kleinrentner aus ihren Wohnungen drängt und Mietkosten kürzt.“ „Einsparhoffnungen bei Mietkosten sind jedoch auf Sand gebaut.“

„Die Einsparhoffnungen, wie sie wohl bei der CDU-Grünen-FDP-Koalition im Kreishaus kursieren, sind jedoch völlig unrealistisch und auf Sand gebaut.“ schätzt Decruppe. „Die Unternehmensberatung selbst nimmt in ihrer Präsentation an, dass nur bei maximal 1.096 Bedarfsgemeinschaften eine Kostensenkung überhaupt in Betracht käme und zwar mit einem Einsparvolumen von ca. 426 TEUR im Jahr. Rechnet man das um, entfällt auf die in Frage kommenden Bedarfsgemeinschaften gerade mal ein Betrag von 32,39 EUR pro Monat. Und unterstellt man, dass mindestens die Hälfte Widerspruch gegen Mietsenkungsmaßnahmen des Jobcenters einlegt und davon auch nur die Hälfte obsiegt, dann führt das zu einem bürokratischen Personal- und Kostenaufwand und zu Kostenerstattungen, die die erwarteten Einsparungen um ein Vielfaches übertreffen werden.“

Gleichzeitig kündigt DIE LINKE. an, dass sie vor diesem Hintergrund die Beratung von Hartz IV-Empfängern/innen gerade in Mietfragen intensivieren und die Sozialberatung vor Ort verstärken wird.