Neuer Hartz IV-Mietspiegel gültig ab 01. Juli 2018

DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft

Ab dem 01. Juli gelten im Rhein-Erft-Kreis neue Sätze für die Kosten der Unterkunft (KdU) für Hartz IV- und Sozialhilfe-Empfänger*innen (sog. Hartz IV-Mietspiegel). Das ergibt sich aus einer Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Kreistag.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die zuständige Verwaltung verpflichtet, die Höhe der Kosten der Unterkunft mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen und neu festzusetzen. Dies war zuletzt 2016 geschehen. Die Fraktion DIE LINKE fragte deshalb nach den neuen Werten und verwies in ihrer Anfrage auf die allgemeinen Mietsteigerungen im Rhein-Erft-Kreis von ca. 2,5 % jährlich.

Nach der jetzt vorliegenden Antwort der Kreisverwaltung wurden die Mietobergrenzen der angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) um durchschnittlich 4,2 % gegenüber den bisherigen Werten aus 2016 angehoben.

Der neue, ab 01.07.18 geltende Hartz IV-Mietspiegel staffelt sich nach der Größe der Bedarfsgemeinschaften (Anzahl der Hartz IV-Berechtigten im Haushalt) und sieht für die einzelnen Städte im Kreis die u.a.  Mietobergrenzen (angemessene Kosten der Unterkunft) vor.

Wie im Jahr 2016 wird DIE LINKE. im Kreistag auch in diesem Jahr wieder mehrere Infoabende vor Ort zum Thema Kosten der Unterkunft für Hartz IV- und Sozialhilfeberechtigte durchführen. Interessenten können sich schon jetzt an das Fraktionsbüro der LINKEN im Kreistag wenden (per E-Mail: linksfraktion@rhein-erft-kreis.de oder telefonisch dienstags bis freitags am Vormittag unter 02271 - 83-18721).

Die Anfrage der Kreistagsfraktion DIE LINKE. (Drucksache 208/2018) und die Antwort der Kreisverwaltung (Drucksache 208/2018 1. Ergänzung) sind in Kopie beigefügt.

Presseerklärung - Neuer Hartz IV-Mietspiegel für den Rhein-Erft-Kreis -22-08-18.rtf

Vorlage 208/2018 1. Ergänzung

Anfrage_Anpassung_KdU_-_SozA_05-09-18_U.pdf