Beschluss zur Bekanntmachung des Widerspruchsrechts: LINKE zufrieden

Beschluss zur Bekanntmachung des Widerspruchsrechts: LINKE zufrieden

PRESSEMITTEILUNG

Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Hürth ist zufrieden mit einem einstimmigen Beschluss des Hauptausschusses vom Dienstag, den 19. September 2017, laut dem das Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten an die Bundeswehr sowie an andere Stellen und Unternehmen auf der Homepage des Einwohnermeldeamtes der Stadt bekannt gemacht werden soll. „Wir hatten zwar ursprünglich gefordert, die Betroffenen und ihre Eltern per Brief über das Widerspruchsrecht zu informieren, aber mit diesem Kompromiss können wir gut leben“, so Martina Thomas, Vorsitzende der Hürther Linksfraktion. „Wichtig ist für uns ein Musterwiderspruch, damit die Hürtherinnen und Hürther keine große Hürde haben, Widerspruch einzulegen, wenn sie das möchten.“ Vorausgegangen war ein Bürger*innenantrag des LINKEN Bundestagsabgeordneten Dr. Alexander S. Neu aus dem Rhein-Sieg-Kreis. Dieser hatte gefordert, dass das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an die Bundeswehr nicht nur einmal jährlich durch Amtsblatt und Presse bekannt gemacht werden soll, da dies an vielen Einwohnerinnen und Einwohnern vorbeigeht. Ursprünglich hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Antrag des Abgeordneten abzulehnen.