Die Linke Hürth unterstützt ver.di-Linke, open petition - rettet die Gewerkschaftsfreiheit (Klicken sie hier)


Rettet die Gewerkschaftsfreiheit – Kein Streikverbot per Gesetz!

CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den „Grundsatz der Tarifeinheit“ per Gesetz festzuschreiben. Was so harmlos daherkommt, ist in Wirklichkeit eine Beschneidung von Grundrechten der Arbeitnehmer. Wir fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, kein Gesetz zur beschließen, das in die Gewerkschaftsfreiheit eingreift und das Streikrecht von Hunderttausenden von Arbeitnehmern in Berufs- und Fachgewerkschaften aushebelt.

Unter der Überschrift „Tarifeinheit gesetzlich regeln“ heißt es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wörtlich:

„Um den bestehenden Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.

“ Dahinter verbirgt sich die Forderung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) – unterstützt durch die Spitze des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) – nach einem Gesetz zur Degradierung von Berufs- und Spartengewerkschaften. Schon im Juni 2010 präsentierten BDA und DGB gemeinsam eine gesetzliche Regelung zur Festschreibung der Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip. Danach soll in einem Betrieb nur noch derjenige Tarifvertrag zur Anwendung kommen, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder in diesem Betrieb gebunden ist. Die zahlenmäßig unterlegene Gewerkschaft würde durch eine solche Erzwingung der Tarifeinheit faktisch ihrer tarifpolitischen Eigenständigkeit beraubt. Darüber hinaus soll sich die Friedenspflicht für die Laufzeit des vorrangigen Tarifvertrages auch auf Tarifverträge der kleineren Gewerkschaft erstrecken. Damit würden vor allem Mitglieder von selbstbewussten Berufs- und Spartengewerkschaften, die meist nur einen bestimmten Teil der Belegschaft vertreten, einer uneingeschränkten Friedenspflicht unterworfen.

Sollte eine solche Regelung Gesetz werden, hätten die Unternehmerverbände ihr erklärtes Ziel erreicht, „durch die Hintertür“, nämlich über eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes, erstmalig im bundesdeutschen Recht ein Streikverbot zu verankern.