Ein Bürgermeister in Spe sollte die Geschäftsordnung kennen
PRESSEMITTEILUNG
In der Sitzung des Hürther Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 29. September 2015 erklärte der designierte Hürther Bürgermeister Breuer (CDU) zu einem Antrag der Linksfraktion, dass diese nicht das Recht hätte, einen Antrag einzubringen, weil sie in diesen Ausschuss nur ein beratendes (nicht stimmberechtigtes) Mitglied entsendet. Der Antrag beinhaltete die Aufforderung an die Verwaltung, bei der Vorbereitung des Bebauungsplans des alten Kreishauses auch sozialen Wohnungsbau in den Fokus zu rücken. Hierzu erklärt die Fraktionsvorsitzende Martina Thomas, die für die Linksfraktion an der Sitzung teilnahm:
„Die Aussage von Herrn Breuer ist eindeutig falsch. Ein Antragsrecht steht allen Fraktionen zu, wie die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse unter § 18 (1) klar darlegt. Das Recht, Anträge zu stellen, hat nichts mit dem Status als beratendes oder stimmberechtigtes Mitglied zu tun. Ein Bürgermeister in Spe sollte die Geschäftsordnung kennen.“
Thomas weiter: „Es ist schlimm genug, dass in den meisten Ausschüssen mindestens eine der drei kleinen Fraktionen lediglich beratend teilnimmt. Wenn Herr Breuer versucht, diesen Fraktionen auch noch das Recht, Anträge zu stellen, abzusprechen, halten wir dies für eine undemokratische Benachteiligung.“
Rückfragen bitte an: Martina Thomas, Linksfraktion Hürth, martina.thomas@dielinke-rhein-erft.de
V. i. S. d. P.: Martina Thomas, An der Villenbahn 19, 50354 Hürth
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